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FFP2-Masken-Fetisch

FFP2-Masken-Fetisch der LH München

Zur FFPs Maskenpflicht im Freien – Briefwechsel mit dem Kreisverwaltungsreferat

Von: Jürgen Müller

Sehr geehrte Frau ****,

für die Anzeige meiner Versammlungen am 20.2. und 20.3. auf der Theresienwiese bitte ich die Versammlungsdauer auf 3 Stunden und damit das Ende auf 17:00 Uhr festzulegen. Es hat sich herausgestellt, dass durch einige Verzögerungen mehr Zeit benötigt wurde. Ansonsten verlief die Versammlung problemlos, soweit ich das überblicken kann. Lediglich im hinteren Bereich ereignete sich ein Vorfall, von dem ich erst im Nachgang Kenntnis erhielt. Ich möchte das klären und bitte Sie, mir den Kontakt zur Einsatzleitung der Polizei (gerne mit Mail-Adresse) herzustellen.

Zudem möchte ich noch eines anmerken bei dieser Gelegenheit. Wir hatten besprochen, die Beauflagung sportlich anzugehen und klären zu lassen. Wie schwer es bei den Gerichten aktuell mit Eilentscheidungen ist, wissen wir beide. Die wollen sich das gar nicht anschauen. Seit 2 Jahren begründen sie es genau so, dass sie in Eilverfahren dafür keine Zeit hätten, was absurd ist, weil jedem Studien, Berichteratattung und auch Empirie offen stehen und genug Zeit war, sich einzuarbeiten. Hauptsacheenscheidungen bekommen wir kaum. Vor dem Hintergrund finde ich es extrem unsportlich, wenn Sie mit falschen Sachverhalten arbeiten, um die FFP2-Pflicht durchzusetzen, denn Sie setzen überhaupt erst die Grundlage, dass Gerichte bemüht werden müssen und ich hatte aus dem persönlichen Gespräch einen anderen Eindruck, nämlich über ein kooperatives Verhältnis. Ich begründe Ihnen das gerne:

Ihre Argumentation müsste dazu führen, dass im gesamten öffentlichen Raum, insbesondere in den Einkaufsstraßen eine FFP2-Maskenpflicht aufzuerlegen wäre. Dort handelt es sich oftmals lediglich um Konsum für den es diese Regelung jedoch nicht gibt, die für die Ausübung des für die Demokratie konstituierenden Grundrechts der Versammlungsfreiheit nun gelten soll. Wo ist denn das entsprechende Hygienekonzept der LH München beispielsweise für die Kaufinger Straße. 

Besonders unverständlich wird Ihre Argumentation, weil Sie sich auf Veranstaltungen eines anderen Akteuers in München beziehen und auf einen Beitrag in dessen Telegram-Kanal. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass Sie die Maßnahmen auf Gedeih und Verderb aufrecht erhalten wollen, während immer mehr Länder um Deutschland herum alle (!) Maßnahmen aufheben. München will dies nicht einmal dort machen, wo es faktisch kein Infektionsrisiko gibt.

Sie begründen Ihre Annahme damit, dass Abstände nicht eingehalten werden bei Versammlungen einer anderen Organisation. Sie verkennen dabei mehreres: Wir machen bewusst eine eigene Versammlung, damit wir diese nach unseren Vorstellungen gestalten können. Das äußert sich bereits darin, dass wir von uns aus die Theresienwiese als Versammlungsort angeboten haben, die von “München steht auf” als Versammlungsort in der Vergangenheit kategorisch abgelehnt wurde. Wir sehen auf der Theresienwiese gerade den Vorteil, dass Abstände ohne Probleme eingehalten werden können aufgrund des sehr weitläufigen Terrains. Wir wollen bewusst auch eine andere Versammlung bieten, was man bereits sieht, wenn man die Aufrufe zu den jeweiligen Versammlungen sprachlich und bildlich vergleicht. Wir sprechen ein breites Publikum aus Familien an, wollen gar keine bewegte Versammlung mit Demonstrationszug, sondern Wissen vermitteln und ins Gespräch kommen. Es ist ein komplett anderer Ansatz. Dass nun Versammlungen einer anderen Organisation herangezogen werden sollen, um zu behaupten, aus den Erfahrungen wisse man, dass Maßnahmen nicht eingehalten werden, ist vollkommen grotesk. 

Wir führten unsere erste (!) Versammlung in München durch. Davor haben wir andernorts bereits bewiesen, dass wir maßnahmenkonforme Versammlungen durchführen können. Es ist vollkommen abwegig, uns mit dem vollkommen anderen Demonstrationskonzept einer anderen Organisation Derartiges zu unterstellen. Zudem geht aber auch Ihre Argumentation inhaltlich fehl und das ist das, was ich entschieden kritisiere. So sind die angemeldeten Versammlungen von „München steht auf“ eben nicht gerichtsbekannt, weil diese abgesagt wurden. Man wollte sich eben nicht (in deren Worten) auf die Theresienwiese verbannen lassen. Die letzte angezeigte Versammlung vor mehreren Absagen fand am 15.12.21 auf der Ludwigstraße statt. Dort wurden weitestgehend die Masken getragen, das kann man auf allen Bildern in der Presse sehen. Die Veranstalter haben immer wieder zum Tragen der Masken aufgefordert. Der Zulauf an jener Veranstaltung war gigantisch und dürfte alle überrascht haben. So war die Technik nicht darauf ausgelegt, einen Bereich von der Schellingstraße bis zum Odeonsplatz adäquat zu beschallen, weshalb sich die Menschen weiter nach vorne drängten. In der Folge hatte die Stadt München keine Versammlungen mehr im Innenstadtbereich erlaubt, sondern alle auf die Theresienwiese verlegt, was für “München steht auf” mit den bestehenden Auflagen nicht akzeptabel war. 

Erst am 15.1.22 einigte man sich, eine Versammlung auf der Theresienwiese durchzuführen. Diese ist jedoch nicht gerichtsbekannt, wie Sie schreiben. Allerdings wurden dort Maskenauflagen und Abstände zuverlässig eingehalten. Ich selbst habe mit der Einsatzleiterin der Polizei gesprochen, weil ich Erfahrungswerte sammeln wollte. Von deren Seite gab es keinen Grund zur Beanstandung. 

Am 26.1.22 gab es eine weitere Versammlung von “München steht auf“, diesmal auf dem Königsplatz, nachdem Sie erstmalig bereit waren, dort eine Versammlung von “München steht auf“ zuzulassen. Dort wurden ebenfalls die Auflagen FFP2-Pflicht und Abstände eingehalten. Es wurden Cluster aus Flatterband gebildet. Die Polizei hatte nach Aussage des Versammlungsleiters nichts zu bemängeln. Ich habe mir vor Ort ein Bild verschafft. Es dürften eher um die 5.000-6.000 gewesen sein. 

Die Presse berichtet entsprechend positiv über die Versammlung, obwohl bekannt sein dürfte wie kritisch (höflich ausgedrückt) die Presseberichterstattung sonst über maßnahmenkritische Demonstrationen sonst oft ausfällt. (Merkur-Artikel von 26.1. siehe Anlage)

Ihre Argumentation trägt daher nicht, und ich muss sogar sagen, dass sie in weiten Teilen schlicht wahrheitswidrig ist. Für die Theresienwiese ist ein Zusammenrotten von Leuten erst recht nicht zu erwarten. Wir sind um die Vermittlung von Inhalten bemüht und haben für ein hervorragendes Technikkonzept gesorgt, das es ermöglicht, große Flächen ausreichend zu beschallen.

Fazit: Sie haben keine Ermessensausübung im Einzelfall vorgenommen, sondern aufgrund sachfremder Erwägungen entschieden. Die angemeldeten Versammlungen einer anderen Organisation wurden nicht, wie von Ihnen behauptet, unter Missachtung von Auflagen durchgeführt. Aber darum geht es hier nicht einmal. Hier geht es darum, welchen wissenschaftlichen Beweis es überhaupt dafür geben soll, dass die Maskenpflicht im Freien bei Abständen in einer zugigen Umgebung etwas bewirken soll, was Sie sich erhoffen. Dafür gibt es keine Evidenz. Im Gegenteil spricht diese sogar dagegen. Fachgesellschaften sehen in der Maskentragung ein höheres Risiko als ohne. Und ohne gibt es im Freien ohnehin keine Ansteckung. Auf welcher Grundlage soll die Anordnung der Maske dann geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein?

Dass eine solche Abwägung, wie sie für den Grundrechtseingriff notwendig ist, bei der LH München nicht gemacht wird, sieht man an der Argumentation. Die Begründung lautet, es sei den Menschen zumutbar, die Maske zu tragen, weil sie sie ohnehin für den ÖPNV benötigten und damit sich eine anschaffen müssen. 

Darum geht es hier aber nicht. Es geht um mehrere Stunden Maskentragung und damit auch eine körperliche und psychische Beeinträchtigung, obwohl dies gar nicht nötig wäre. Dazu gibt es keine Argumentation, keinen Sachverhalt, keinen Beweis, dass dieser Grundrechtseingriff gerechtfertigt wäre. 

Wie weit Sie sich von der Wahrnehmung der Grundrechtsausübung entfernt haben, sieht man auch daran, dass Sie wie selbstverständlich davon ausgehen, dass die Teilnehmer mit dem ÖPNV anreißen. So kann nur jemand argumentieren, der sich nicht mit der Lebensrealität des „einschlägigen Personenkreises“ befasst, der sich zu einem erheblichen Teil für eine ÖPNV-Fahrt testen lassen müsste und deshalb auch bei Minusgraden auf das Fahrrad ausweicht. 

Auf einer solch vollkommen verfehlten Wahrnehmung wundert es nicht, dass keine Ermessensausübung vorgenommen wird, die auch nur rudimentär den Anforderungen derartiger Eingriffe genügt. Ich wünsche mir daher wirklich, dass in der Stadt München endlich einmal auch die andere Perspektive eingenommen wird, die sich auf validere Daten stützen kann, als das, was der offiziellen Seite seit Wochen immer mehr um die Ohren fliegt. Ein Anfang wäre nach dem weitläufigen Zusammenbruch des offiziellen Narrativs, sich zumindest die Möglichkeit einzugestehen, dass die andere Seite, ebenfalls Bürger dieser Stadt und Grundrechtsträger, mit ihrer Kritik Recht haben könnten. Nur der Konjunktiv würde zum Anfang reichen, um sich auf die Argumente einzulassen. Immer mehr Länder heben komplett auf. Die LH München verordnet FFP2 im Freien bei Sturmböen und Minusgraden, die die Maske in Minuten zu einem nassen Lappen werden lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich im Rückblick selbst so wahrgenommen wissen will. Für die künftigen Bescheide bitte ich das noch einmal zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen Jürgen Müller

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Antwort Kreisverwaltungsreferat

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank Ihre E-Mail. Die geänderten Versammlungszeiten für den 20.02. und 20.03. haben wir notiert. Ihre Bitte um Kontakt zur Einsatzleitung vom 30.01.2022 haben wir weitergeleitet und geben die Antwort der Polizei an Sie weiter, sobald sie vorliegt.

Ihre Argumente zur Anordnung einer Maskenpflicht werden wir in Ihrem nächsten Bescheid entsprechend berücksichtigen. Lassen Sie mich aber vorab schon einmal mitteilen, dass sehr wohl eine Ermessensausübung im Einzelfall vorgenommen wurde. Alle von Ihnen aufgeführten Versammlungen wurden anhand von Polizeiberichten und Wahrnehmungen des Versammlungsbüros bei Außendiensten ausgewertet und die Abstände wurden dort nicht eingehalten, obwohl ausreichend Platz zur Verfügung stand. Dass wir Erkenntnisse von vergleichbaren Versammlungen, die in gewissen Parametern mit Ihrer Versammlung gleichzusetzen sind, für eine Gefahrenprognose heranziehen können, war in Ihrem Bescheid dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Frau ****

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Wir freuen uns auf Euch auf den 2. Freedom-Day auf der Theresienwiese am Sonntag, den 20.02.2022 . Hier geht es zu den Infos