Tür 23
Das erste Maskenbefreiungsattest bekam ich von meinem Hausarzt.
Dann kam die staatliche Forderung, ein Attest sei nur gültig, wenn die
Codes der Diagnosen vermerkt wären. Mein Hausarzt weigerte sich, so etwas zu tun, da er dafür Datenschutz und Arztgeheimnis ignorieren müsse. Also suchte und fand ich einen Facharzt für
Allgemeinmedizin, der mir ein neues Attest ausstellte. Die Codes auf der Rückseite, vorne die Bemerkung: Nur der Amtsarzt darf die Diagnosen einsehen.