Chronik 6

Impfpflicht? Zwischen zwei Abstimmungen – # 06 – Eine Corona-Chronik zu Wissenschaft, Kommunikation und Politik in einer zerrissenen Gesellschaft

Am Dienstag, 30. November 2021, spricht sich der da noch „zukünftige“ Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem letzten von Angela Merkel geführten Bund-Länder Treffen für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigt zugleich an, dass bei der zukünftigen Abstimmung (hier: „Zweite Abstimmung“) im Bundestag dafür der Fraktionszwang entfallen solle. 

Am Freitag, 10. Dezember 2021, beschließt der Bundestag (hier: „Erste Abstimmung“) den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal („einrichtungsbezogene Impfpflicht“) ab 15. März 2022 beinhaltet.

#Wir dokumentieren hier die Zeit „zwischen den Abstimmungen“, mit dem 30. November 2021 als Startpunkt. Das Ergebnis ist ungewiss, da die zweite Abstimmung noch nicht stattgefunden hat. Sicher ist, dass diese Zeit von der Nachwelt aufgearbeitet werden wird. Insofern möge die Chronik dazu beitragen, den Überblick in der Gegenwart zu behalten und eine Rückschau zu unterstützen. Zu welchem Urteil die Historiker wohl kommen werden?

#Wir beleuchten die Ereignisse systematisch anhand folgender Dimensionen

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen
  2. News von Pharma/Biotech und Fachbehörden
  3. Kommunikative und mediale Höhepunkte
  4. Politische Entscheidungen und Maßnahmen
  5. Juristische Prozesse und Entscheidungen
  6. Gesellschaftlicher Diskurs und Reaktionen

#Wir sind zu zweit, weiblich, akademisch und beruflich qualifiziert in biomedizinischer Forschung und Industrie, in Politikwissenschaft, Ökonomie und Journalismus. Wir streben nach einer ausgewogenen Darstellung derjenigen Ereignisse, die wir entscheiden aufzugreifen. Wie in einer Chronik üblich, obliegt die Auswahl dem Chronisten.

Die Chronik findet sich on-line bei dem wir-gemeinsam Bündnis https://wir-gemeinsam-buendnis.de/chroniken/ sowie bei Eltern für Kinder e.V. http://elternfuerkinder.de/Corona-Chronik/, es können jeweils auch die vorherigen Einträge heruntergeladen werden. Zudem auf Medium https://medium.com/@sabine.kaiser – dort kann man auch „subscriben“.  

Es folgt der Chronikeintrag #06, für die Zeitspanne vom 23.01.2022 bis zum 28.01.2022. In diese Periode fällt die „Orientierungsdebatte“ im Deutschen Bundestag; das Projekt Impfpflicht bleibt unpräzise und hochumstritten. Man kann in Deutschland einen beginnenden Strategiewechsel von Containment (Eindämmung von Infektionen) zu Protection (Schutz vor schweren Verläufen) bestenfalls erahnen. Nachbarländer sind da einige Schritte voraus. Erkenntnisse zu Nebenwirkungen der COVID 19 – Impfung lassen sich statistisch nicht mehr unter den Tisch kehren. Ein detaillierter Blick auf die Positionierung der wichtigsten Corona-Player der Pharmaindustrie zeigt die besondere ökonomische Interessenlage in der vermeintlich letzten Phase dieser Pandemie.

Chronikeintrag #6 am 28.01.2022

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen

Eine am Dienstag, den 25.01.2022 im Journal der American Medical Association (JAMA) erschienene und vom bereits in vorherigen Chroniken vorgestellten „Subjektiven Studenten“ am 26.01.2022 per Video publik gemachte, wissenschaftliche Veröffentlichung analysiert auf Basis des US-amerikanischen Meldesystems für Nebenwirkungen nach Impfungen (VAERS) die tatsächlich gemeldeten Fälle einer Herzmuskelentzündung (Myocarditis) innerhalb von 7 Tagen nach einer COVID-19 mRNA Impfung (Erst- und Zweitimpfung, für Pfizer/BioNtech und für Moderna Impfstoff), getrennt nach Altersgruppen (ab 12 Jahren) und nach Geschlecht, im Vergleich zu der statistisch zu erwartenden Anzahl solcher Fälle: „Myocarditis Cases Reported After mRNA-Based COVID-19 Vaccination in the US From December 2020 to August 2021“.

Die Daten sind schockierend – insbesondere in den jüngeren Altersgruppen (unter 30). Verschärft für Jungen und junge Männer ist die Häufigkeit des Eintretens einer Myocarditis um ein Vielfaches – bis zu mehr als 100-fach – erhöht. Aber auch junge Frauen im Alter zwischen 18 und 24 haben ein 12-fach erhöhtes Risiko bei einer zweiten Impfung, die besonders kritisch ist. Und diese Zahlen beziehen sich nur auf die berichteten Fälle und den gewählten 7-Tages-Zeitraum – also nach aller Logik nur auf einen Bruchteil der tatsächlichen Komplikationenhttps://jamanetwork.com/journals/jama/fullarticle/2788346.

Diese Publikation reiht sich ein in eine Vielzahl von Studien, aus denen zu schließen ist, dass es dringend geboten ist, die manifestierten und in der gesamten Größe kaum absehbaren Folgen von Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff für junge Menschen abzuwägen gegen den erwarteten Nutzen, der in dieser Altersgruppe individuell medizinisch betrachtet marginal ist, da die Krankheit an sich dort kein größeres Problem darstellt. Es ist nicht zu erwarten, dass die Autoren dieser aktuellen JAMA-Studie allzu heftig kritisiert werden, denn die Impffolge Moycarditis kann mittlerweile nicht mehr geleugnet werden. Im September des vergangenen Jahres war das noch anders. Tracy Hoeg, eine Wissenschaftlerin, die ebenfalls auf Basis einer Abfrage der VAERS-Datenbank zu einem ähnlich warnenden Ergebnis kam, wurde nach ihrer Publikation damals noch an den „wissenschaftlich-medialen“ Pranger gestellt. Es lohnt sich, auch diese ältere Veröffentlichung zu studieren: „SARS-CoV-2 mRNA Vaccination-Associated Myocarditis in Children Ages 12-17: A Stratified National Database Analysis“, https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.08.30.21262866v1

Zu Omicron gibt es neue Erkenntnisse, die das Bild dieser Virusvariante ergänzen. So stellt Alexander Kekulé am Dienstag, den 25.01.2022 in Folge 268 seines Corona-Kompass https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/kekule-corona-kompass-zweihundertachtundsechzig-102.html eine aktuelle Harvard/ Yale Studie auf Basis von Daten der National Basketball Association (NBA) vor, deren Spieler täglich per PCR-Test überwacht wurden, während ein massives Omciron-Ausbruchgeschehen durch die Liga ging. Die Studie zeigt sehr klar, dass Omicron als Virus nicht infektiöser, also nicht ansteckender oder leichter übertragbar ist als die Vorgängervarianten (keine höhere Peak-Viruslast aufweist). https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2022.01.13.22269257v1 Der Siegeszug von Omicron beruht einzig und allein darauf, dass es sich durch die bisherigen Impfstoffe oder eine durchgemachte Infektion mit einem anderen Corona-Virustyp nicht beeindrucken lässt („immune escape“).

Die Zeit der Infektiosität während einer Erkrankung ist bei Omicron vergleichbar mit den Vorgängerversionen, ca. 10 Tage scheidet man als Infizierter das Virus aus. Nach Ablauf von fünf Tagen sind noch ca. 50% der Erkrankten infektiös, am siebten Tag noch ca. 25%.  Die Gründe zur Verkürzung von Fristen bei Isolation und Quarantäne sind in Hinblick auf diese Daten also wissenschaftlich nicht gerechtfertigt, zumindest, wenn man die Nicht-Weiterverbreitung des Virus als Ziel verfolgt.

Über Dänemark wird in der aktuellen Woche häufiger berichtet – primär, weil das Land beabsichtigt, am 1.2.2022 alle Corona-Maßnahmen fallen zu lassen. Der sekundäre Grund ist die starke Verbreitung einer Omicron-Subvariante in Dänemark: BA.2 (derzeit Omicron „normal“ = BA.1, Omicron „ursprünglich“ = B.1.1.529).

Am Mittwoch, den 26.01.2022 berichtet der dänische Gesundheitsminister, dass BA.2 bereits die dominierende Omicron (Sub-)Variante in Dänemark sei. Sie scheine sich etwas schneller zu verbreiten (ca. 1,5-fache Steigerung), aber eine Unterscheidung im Krankheitsverlauf oder der Hospitalisierungsrate sei nicht sichtbar https://www.reuters.com/world/europe/ba2-subvariant-omicron-appears-more-contagious-than-ba1-denmark-says-2022-01-26/?utm_source=Sailthru&utm_medium=email&utm_term=The%20Reuters%20Daily%20Briefing&utm_content=27-1-22&utm_campaign=27-1-22 . Tatsächlich ist BA.2. nicht die einzige Subvariante von Omicron und zudem schon länger bekannt, u.a. auch bereits aus UK und Kanada. Aber es ist möglich, dass sie bisher im großen Stil übersehen wurde, denn im Gegensatz zur weit verbreiteten BA.1.-Subvariante ist sie nicht aufgrund des „S-gene-target failures“ im einfachen PCR-Test erkennbar und dadurch direkt von Delta abgrenzbar.

Naturgemäß gibt BA.2. jetzt bereits wieder allen Anlass zu Diskussion, Spekulation (z.B. darüber, wie es zu all den gleichzeitigen Mutationen kommen konnte) und weiterer Besorgnis (ob man sich jetzt auch zweimal hintereinander mit Omicron anstecken könne) https://www.cbc.ca/news/health/omicron-subvariant-ba-2-raises-new-questions-about-puzzling-evolution-of-virus-behind-covid-19-1.6327270  In Deutschland ist das BA.2. Thema im allgemeinen Meinungs- und Informationswirrwarr zu Maßnahmen und Impfpflichtplänen noch nicht so richtig angekommen, BA.2. hingegen vermutlich schon. Es wird sich generell zeigen, ob diese Subvariante noch weiter an Prominenz gewinnt.

Laut Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstag, den 27.01.2022 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-01-27.pdf?__blob=publicationFile hat in Deutschland mit der dominanten Zirkulation der Omikron-Variante die fünfte Welle der COVID-19-Pandemie „an Fahrt gewonnen“, in der Vorwoche hieß es noch sie „hat begonnen“. Entscheidend ist die Aussage, dass die Belastung der Intensivstationen durch die Vielzahl sehr schwer an COVID-19 erkrankter Personen weiterhin anhalte, gegenwärtig aber keinen steigenden Trend zeige.

Das RKI betreibt mit Beratung durch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) auch das sogenannte „DIVI-Intensivregister“ und stellt Zahlen daraus im Wochenbericht vor. Per Datenstand vom 26.01.2022 werden 2.363 Personen mit einer COVID-19-Diagnose auf einer Intensivstation behandelt, Mitte Dezember 2021 waren es noch 4.945 (Abbildung 15, Seite 19 im RKI-Bericht).

Erst seit Mitte Dezember 2021 wird im Intensivregister der Impfstatus von neu aufgenommenen COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen erfasst. Im Zeitraum vom 27.12.2021 bis zum Sonntag, den 23.01.2022 wurde der Impfstatus für 4.379 COVID-19-Aufnahmen gemeldet, das entspricht etwa 88,1 % der in diesem Zeitraum übermittelten Fälle (4.972). 55,5 % (2.429 Fälle) aller COVID-19-Neuaufnahmen mit bekanntem Impfstatus waren ungeimpft. Rund 11,6 % (507 Fälle) wiesen einen „unvollständigen“ Immunschutz auf (definiert als „Genesen ohne Impfung“ (?) oder Teil-Immunisierung). 33 % (1.443 Fälle) hatten einen als „vollständig“ bezeichneten Impfschutz (Grundimmunisierung mit zwei Impfungen oder Booster), der Anteil mit Boosterimpfung lag dabei bei ca. 11,4 % (499 Fälle). Dies könnte die These belegen, dass selbst das Boostern nicht zwingend vor schweren Verläufen schützt.

Laut Lothar Wieler, Präsident des RKI, in der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Donnerstag, den 27.01.2022, könne die Eindämmung sich jetzt nur noch auf wichtigste Bereiche konzentrieren. Und: Wer geimpft sei, sei „in der Regel“(!) auch vor schweren Verläufen mit Omikron geschützt, so Wieler. https://www.tagesschau.de/inland/rki-wieler-gesundheitsminister-lauterbach-corona-pk-101.html

  • Pharma/Biotech und Fachbehörden

DerPharmahersteller Johnson & Johnson (J&J), dessen Adenovirus- basierter Einmalimpfstoff vor kurzem vom PEI in Deutschland abgewertet wurde (siehe Chronik #05, Seite 7), legt am Montag, den 24.01.2022 seine Quartalszahlen vor. Anders als bei Pfizer machten die Umsätze mit dem Impfstoff mit 502 Millionen Dollar im 3. Quartal 2021 nur einen kleinen Teil des Gesamtumsatzes von 23,3 Milliarden Dollar aus. „Dennoch sei das Vakzin des Unternehmens das Thema, das die Analysten am meisten interessiere“, vermutet das Handelsblatt in seinem Finance Briefing am Dienstag, den 25.01.2022. Den Gewinn konnte Johnson & Johnson zuletzt um 3,2 Prozent auf 3,7 Milliarden Dollar steigern. https://johnsonandjohnson.gcs-web.com/static-files/0c1ce900-25f3-4317-a20a-5cf1d98b6050 

Ein Blick auf die internationalen Analystenkommentare zeigt, dass das Handelsblatt mit seinem Kommentar eine irreführende These vertritt, denn das Vakzin ist nur ein Thema unter vielen. „Seeking alpha“ verbucht es am Dienstag, den 25.01.2022 auf der „Risks“-Seite https://seekingalpha.com/article/4481340-johnson-and-johnson-the-right-prescription-for-a-turbulent-market. Barron’s hatte dort am 1.1.2020 die „Liabilities“ im Zusammenhang mit der Opioid-Krise und den Nebenwirkungen von Talkum im als Kosmetikprodukt angewendeten Baby-Puder gesehen https://www.barrons.com/articles/buy-johnson-and-johnson-stock-pick-barrons-51640723370 Die alleinige Fixierung, in diesem Fall des Handelsblatts, auf Corona-Impfstoffe scheint ein deutsches Phänomen zu sein.

Pfizer zusammen mit dem mRNA-Impfstoff Partner BioNTech kündigt per Pressemitteilung vom Dienstag, den 25.01.2022 nunmehr offiziell an, dass eine Studie zur Entwicklung eines Omicron spezifischen mRNA-Impfstoffes gestartet sei https://www.pfizer.com/news/press-release/press-release-detail/pfizer-and-biontech-initiate-study-evaluate-omicron-based  Dies wird in Deutschland von allen gängigen Medien aufgegriffen, unter Titeln wie „BioNTech/ Pfizer testen neuen Omikron-Impfstoff“ (Tagesschau.de), „Biontech und Pfizer beginnen klinische Studie zu Omikron-Impfstoff“ (SZ), oder sogar „Biontech startet erste Studie zu Omikron-Impfstoff: Sahin erklärt, wann er fertig ist und nennt großen Vorteil“ (Münchner Merkur). Im Wesentlichen wird dabei von den deutschen Medien die Pressemeldung 1:1 wiedergegeben, unter Einbeziehung des darin enthaltenen, eher nichtssagenden Zitats des BioNTech CEOs Ugur Sahin: „Die Studie ist Teil unseres wissenschaftlichen Ansatzes zur Entwicklung eines variantenbasierten Impfstoffs, der vor Omikron einen ähnlichen Schutz bietet, wie wir ihn bei vorherigen Varianten beobachtet haben, der aber gleichzeitig länger anhält.“ In der Pressemitteilung ist keine zeitliche Aussage enthalten. Vor zwei Wochen hatten aber Pfizer/BioNTech in den Raum gestellt, dass sie mit einem angepassten Impfstoff Ende März lieferfähig sein könnten, wenn die behördlichen Genehmigungen vorlägen. Dies wohl der Hintergrund für die vollmundige Schlagzeile des Münchner Merkur.

Man erfährt, dass die Studie bis zu 1420 Testpersonen umfasst, die in drei Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umfasst etwas mehr als 600 Teilnehmer, die zwischen 90 und 180 Tagen vor Beginn der Studie bereits zwei Impfdosen des bisherigen Corminaty Vakzins erhalten haben und nun eine oder zwei Dosen des angepassten Impfstoffs erhalten sollen. Die zweite, fast ebenso große Gruppe besteht aus geboosterten Menschen, die eine weitere Dosis des herkömmlichen Impfstoffs oder eine Dosis des angepassten Impfstoffs als vierte Impfung erhalten. Die dritte Gruppe mit gut 200 Probanden setzt sich aus ungeimpften und bislang nicht an Covid-19 erkrankten Menschen zusammen, die dann drei Dosen des neuen Impfstoffkandidaten erhalten.

Was man nicht erfährt, ist, was eigentlich mit der Studie gezeigt werden soll – welche klinischen Parameter sollen genau ausgewertet werden, welche „Endpunkte“ gewählt werden, und soll daraus die Beantragung einer Zulassung erfolgen? Die Pressemeldung liefert nur im einleitenden Satz einen vagen Hinweis „ … the initiation of a clinical study to evaluate the safety, tolerability and immunogenicity of an Omicron-based vaccine candidate” – also: Sicherheit, Verträglichkeit und Immunogenität. Es wird nicht erklärt, was unter Immunogenität hier genau zu verstehen ist bzw. wie diese gemessen werden wird.

Ein internationaler Beitrag, „With new trial, Pfizer and BioNTech will test whether an omicron vaccine is needed“, gräbt etwas tiefer und zieht auch das mögliche „Studienergebnis“ in Betracht, dass eine Omicron spezifische Variante gar nicht mehr zum Einsatz kommen könnte, insbesondere wegen des schnellen Durchlaufens der Omicron-Wellen innerhalb weniger Wochen. Die amerikanische Zulassungsbehörde FDA habe aber immerhin bereits signalisiert, dass der Zulassungsweg von Varianten eines Impfstoffes, der, wie Corminaty, sich bereits „bewiesen habe“, deutlich leichter sei als für die initiale Zulassung. Die Patientenzahl dieser neuen Studie könne nach dieser Logik für eine Zulassung sogar bereits ausreichen. https://www.biopharmadive.com/news/pfizer-biontech-start-trial-omicron-vaccine/617647/ Wie auch immer inhaltlich zu bewerten ist, was hinter der knappen Pressemitteilung steckt – in einem schwierigen Börsenumfeld wirkt sie sich bei BioNTech zumindest kurzfristig positiv auf den Aktienkurs des Biotech-Unternehmens aus.

Mit leichter Verzögerung gegenüber Pfizer/BioNTech kündet auch Moderna am Mittwoch, den 26.01.2022 den Start einer klinischen Studie zu einem Omicron adaptierten Booster an, verknüpft mit der Publikation weiterer Booster-Daten mit dem „alten“ Impfstoff. https://s29.q4cdn.com/745959723/files/doc_news/Moderna-Announces-First-Participant-Dosed-in-Phase-2-Study-of-Omicron-Specific-Booster-Candidate-and-Publication-of-Data-on-Booster-D-BNM1R.pdf . Bei der gestarteten Studie geht es um die Untersuchung von Immunogenität, Sicherheit und „Reaktogenität” (kurzfristige Verträglichkeit) von dem auf Omicron adaptierten „mRNA-1273.529” Produktkandidaten, der ausschließlich als Booster bzw. zweiter Booster in bereits geimpften Personen getestet wird. Unterschieden werden zwei Gruppen mit je 300 Probanden – in der einen Gruppe doppelt geimpfte mit dem bisherigen Moderna-Impfstoff, in der anderen Gruppe bereits geboosterte (also: 3x mit Moderna geimpfte). Weiter heißt es, dass an bis zu 24 Studienzentren in den USA getestet würde – dies erscheint viel, gegeben die eher geringe Zahl der Probanden. Zudem evaluiere Moderna die Aufnahme des mRNA-1273.529-Kandidaten in das „multivalente“ Booster-Programm. Im Vergleich zu dem Pfizer/BioNTech Studiendesign fällt auf, dass Moderna keine ungeimpften Probanden aufgenommen hat, damit also ausschließlich eine Positionierung als „Booster“ erwägt.

Die Börse reagiert moderat positiv, nachdem die Moderna Aktie im schwierigen Marktumfeld der vorangegangenen Tage erneut massiv an Wert verloren hatte. Bei Bank of America führt dies zu einem Upgrade der Einschätzung von „Underperform“ auf „Neutral“. https://finance.yahoo.com/news/bof-a-on-moderna-upgrading-to-neutral-rating-on-the-tesla-of-biotech-205837705.html , dabei wird die „Pipeline“ hinter dem aktuellen Corona-Impfstoff „Spikevax“ betont, also der Einsatz der Technologie auch bei anderen Krankheiten als Corona, und die jetzt moderatere Bewertung des „Teslas in Biotech“.

Einen Tag vor der Verkündung der neuen Pfizer/BioNTech Omicron-Impfstoffstudie, am Montag, den 24.01.2022 hatte sich Fierce Biotech, eine Fachzeitschrift,in einem umfassenden Artikel der generellen Frage gewidmet, ob die Welt weitere COVID-19 Impfstoffe brauche https://www.fiercebiotech.com/biotech/does-world-need-more-covid-19-vaccines-these-companies-think-there-s-still-room-for?oly_enc_id=7010E1572889I6B  Aktuell sind noch mehr als 100 weitere COVID-19-Impfstoffkandidaten in Entwicklung, davon 45 bereits in einer der klinischen Phasen, d.h. in Erprobung am Menschen.

Das Potenzial für eine Verbesserung gegenüber den existierenden Impfstoffen gibt es zweifelsohne. Dass ein Omicron spezifischer Impfstoff relevant sein könne, ist wiederum nicht klar. „Back-ward looking“ sei das, so einer der zitierten CEOs. Der Idealkandidat sei ein Impfstoff, der gegen alle existierenden und zukünftigen Corona-Viren-Stämme wirksam sei („pan-corona approach“) und zugleich schnell herzustellen und einfach zu lagern. Sicherheit und Verträglichkeit wird als Kriterium nicht erwähnt, vermutlich implizit vorausgesetzt. Erst 60% der Welt seien geimpft, aber das Zeitfenster, um noch neue Impfstoffe gegen COVID-19 durch die Zulassung und auf den Markt zu bringen, würde sich schließen. Vor allem sei das Studiendesign und die notwendige Zulassung als „Booster“ in im Wesentlichen durchgeimpften Märkten wie den USA und Europa regulatorisch anspruchsvoll.

In dem Artikel kommen viele der CEOs zu Wort und nennen mit wenigen Worten die Argumente für ihren jeweiligen Ansatz. Nachvollziehbar interessant erscheint es, wenn ein Impfstoff neben Antikörpern auch die T-Zell-Antwort gezielt stimulieren könnte, und das primär nicht gegen das schnell mutierende Spike-Protein, sondern auch und insbesondere gegen die eher konservierten Komponenten des Virus wie das Nucleocapsid-Protein. Eine intranasale Applikation schiene logischer als eine Injektion, da die Immunantwort auf der Nasenschleimhaut die erste Abwehrfront darstellt. Astra Zeneca testet seinen bestehenden, Adenovirus basierten Vektorimpfstoff auf diese Art, ist aber damit nicht alleine.

Wieviel Platz noch für weitere, mRNA basierte Impfstoffe auf dem Markt ist, sei fraglich, so Jean-Francois Toussaint, Head R&D bei Sanofi Pasteur, einem Unternehmen, das auch ein solches Produkt entwickelt – dieses könne/würde sich aber durch bessere Verträglichkeit in den Stunden und Tagen unmittelbar nach der Impfung hervortun. Weitere, mittelfristige Nebenwirkungen und Impffolgen wie Myocarditiden und Gürtelrose-Aktivierung werden unter Differenzierungsaspekten nicht thematisiert. Sanofi Pasteur plant, wie die anderen mRNA Akteure, den Einsatz der Technologie für weitere Krankheiten, wie RSV und Influenza.

Das Feld abseits der jetzt dominierenden Akteure ist noch unübersichtlich. Tatsache ist jedenfalls: Pfizer als globaler Platzhirsch bei den COVID-19-Impfstoffen kann sich nicht zwangsläufig auf Dauer dieser Position sicher sein. Aber dafür hat die Firma ja mit Paxlovid, dem oralen COVID-19 Medikament, noch einen zweiten Corona-Blockbuster im Angriff auf den Markt. Und am Donnerstag, den 27.01.2022 empfiehlt dann auch die EMA eine bedingte Zulassung zum Einsatz bei Erwachsenen mit erhöhtem Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ema-empfehlung-paxlovid-101.html . Die noch ausstehende Zustimmung der EU-Kommission gilt als Formsache. Es wird davon ausgegangen, dass Paxlovid auch gegen Omicron wirkt, getestet wurde es ausschließlich in Ungeimpften. Wann es in Deutschland zur Verfügung stehen wird, ist noch unklar, Ende Dezember habe man, laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach, „eine Million Packungen geordert“. Das Mittel eigne sich aus seiner Sicht insbesondere für die Behandlung ungeimpfter Risikopatienten.

  • Kommunikative und mediale Höhepunkte

Im Vorfeld der für Mittwoch, den 26.01.2022 im Deutschen Bundestag angesetzten „Orientierungsdebatte“ zur Impfpflicht überschlagen sich die diversen Protagonisten mit mehr oder weniger überzeugenden bzw. pointierten Statements. Hier eine Auswahl:

In einem Interview mit der Bild am Sonntag, am 23.01.2022, legt Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, FPD, seine Argumente gegen die Einführung einer Impfpflicht schwungvoll dar. Ein Staat, der nicht umsetzen kann, was er anordne, gebe sich der Lächerlichkeit preis. Viele würden lieber Bußgeldbescheide nehmen als sich impfen zu lassen – und bei möglichen Strafen würden jahrelange Gerichtsprozesse folgen. Es werde in Deutschland keine Impfpflicht eingeführt, „nur damit der Kanzler sein Gesicht wahren kann. Grundrechtseinschränkungen mit einer Mutante zu begründen, die wir noch gar nicht kennen, und einem Impfstoff, der möglicherweise noch gar nicht entwickelt ist, das ist merkwürdig. Niemand von uns weiß, was im Herbst kommt.” https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/fdp-mann-wird-deutlich-kubicki-warnt-vor-impfpflicht-chaos-der-staat-wird-sich-der-laecherlichkeit-preisgeben_id_42495702.html 

Bei der Talkshow Anne Will am Abend des Sonntags, den 23.01.2022 irritiert NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst mit seiner Begründung zur Impfpflicht.  https://www.welt.de/vermischtes/article236427179/Anne-Will-Bei-Wuests-Impfpflicht-Begruendung-fragt-die-Moderatorin-irritiert-nach.html Ihm gehe es bei der Impfpflicht vor allem um ein Zeichen an die Geimpften. Dieser Gruppe solle mit der Impfpflicht gezeigt werden: „Jetzt sind die anderen dran, die sich bisher geweigert haben“, erklärte der CDU-Mann. „Es ist ein Zeichen an die Geimpften? Das habe ich jetzt nicht richtig verstanden“, fragte Moderatorin Will irritiert nach. Wüst antwortete: „Es geht darum, auch mal den Geimpften und denen, die alles machen, zu zeigen: Wir lassen das nicht weiter zu, dass Menschen ihre individuelle Freiheit über die Freiheit der gesamten Gesellschaft stellen. Jetzt kümmern wir uns um die Ungeimpften.“

Bei Anwendung einer etablierten, rechtsstaatlichen Logik auf Basis des Grundgesetzes ist eine solche Aussage inakzeptabel, bedient sie doch die Formel  „Gemeinnutz vor Eigennutz“, eine Priorisierung, die wir aus dunkelsten Zeiten der jüngeren Geschichte kennen und unter keinen Umständen zurückhaben wollen, wie auch ein beispielhafter Kommentar auf Twitter und die Reaktionen dazu zeigen https://twitter.com/FrankfurtZack/status/1485527637514764294.

Die Rolle des Bundespräsidenten ist in Deutschland ebenfalls im Grundgesetz geregelt. Viele seiner Aufgaben sind repräsentativer Natur. Unter „Wirken im Inland“ ist dabei auch das Halten von Reden und Ansprachen aufgeführt. „Das gesprochene und geschriebene Wort ist eines der stärksten politischen Mittel, über die der Bundespräsident verfügt. Mit seinen Reden und Ansprachen kann er die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Verantwortlichen in Regierung, Parteien und Verbänden auf bestimmte Themen und Probleme in Politik und Gesellschaft lenken, er kann Anregungen geben und Anstöße.“

https://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Wirken-im-Inland/Reden-und-Ansprachen/reden-und-ansprachen.html Am Montag, den 24.01.2022 veranstaltet Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Ende seiner ersten Amtszeit und in Erwartung der Wiederwahl eine Gesprächsrunde im Schloss Bellevue zum Thema “Hass und Gewalt in Zeiten der Pandemie“.

Der Spaziergang habe seine Unschuld verloren, so der Bundespräsident, der die Veranstaltung und seine Rede den seit Wochen flächendeckend zunehmenden Protesten gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung widmet und diese allen Ernstes in den Kontext von Verbrechen stellt wie den Mord am Kasseler  Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 https://www.dw.com/de/corona-protest-steinmeier-sieht-rote-linie-%C3%BCberschritten/a-60537532 Ob und wie die jüngsten Proteste eventuell begründet und ausgelöst sein könnten und warum nachgewiesenermaßen auch „die Mitte der Gesellschaft“ mittlerweile auf die Straße geht, wird nicht thematisiert. Frank-Walter Steinmeier zeichnet stattdessen ein eskalierendes Bedrohungsszenario, einen gewalttätigen rechten Mob, der eine unmittelbare, signifikante Bedrohung für die Zivilgesellschaft darstelle. Eine Rede, in der er „für Gemeinsinn werbe“, jedoch Öl ins Feuer gießt.

Alexander Wallasch auf „reitschuster.de“ fasst kritisch zusammen: „Der Spalter im Schloss: Präsidiale Hetze gegen Andersdenkende. Franz-Walter Steinmeier diffamiert erneut Kritiker der Corona-Maßnahmen“. https://reitschuster.de/post/der-spalter-im-schloss-praesidiale-hetze-gegen-andersdenkende/ Die vorab der Presse zur Verfügung gestellte Rede ist in dem Beitrag in voller Länge wiedergegeben, denn „dieses Papier wird für zukünftige Historiker und Soziologen wertvoll sein, wenn es darum geht, zu analysieren, wer damals für die Spaltung der Gesellschaft in den 2010er und 2020er Jahren maßgeblich verantwortlich war“. Und „diese Rede beschädigt das Amt des Bundespräsidenten und den inneren Frieden nachhaltig“.

Aus den USA kommt am Montag, den 24.01.2022 eine Ankündigung der CDC (Center for Disease Control and Prevention) Direktorin Rochelle Walensky, man arbeite daran, die Sprachregelungen seitens der offiziellen Institutionen deutlich umzustellen (working on „pivoting the language“). Nicht länger würde man von einer vollständigen Impfung („fully vaccinated“) sprechen, sondern lediglich, dass man im besten Falle „up to date“ sei. Sobald man dann nach einer Impfung laut offiziellen Vorgaben für eine empfohlene Boosterung qualifiziert sei, entfalle dieser Status automatisch, so lange, bis man wieder geboostered sei. Und „up to date“ bleibe man nur, bis man für eine neue Boosterung sich wieder qualifiziere https://www.dailymail.co.uk/news/article-10430989/CDC-warns-pivot-language-COVID-19-vaccines.html Also, nach der Boosterung ist vor der Boosterung, gerne bezeichnet als „Impf-Abo“, oder auch positiv als „recurring revenue“ aus Sicht des Pharma-Analysten.

Die Berliner Zeitung berichtet am Mittwoch, den 26.01.2022 über eine Frageliste, die vier Chemie-Professoren an BionTech-Gründer und CEO Ugur Sahin geschickt haben. Es handelt sich dabei um Jörg Matysik, Professor für Analytische Chemie an der Universität Leipzig; Gerald Dyker, Professor für Organische Chemie an der Ruhr-Universität Bochum; Andreas Schnepf, Professor für Anorganische Chemie an der Universität Tübingen; Martin Winkler, Professor Materials and Process Engineering an der Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften. Sie sind besorgt über mögliche Qualitätsmängel des Impfstoffs, stellen die Frage „woher kommt der Grauton?“.

Aus ihrer fachlichen Brille erscheint eine Qualitätssicherung bei einer derart anspruchsvollen Technologie für ein so großes Volumen eines Produktes schwierig umsetzbar. Konkret geht es darum, zu erfahren, wie BioNTech sicherstellt, dass und wieviel mRNA in den zu verpackenden Lipid-Nanopartikeln enthalten ist. Da es so scheint, als ob die Nebenwirkungen einzelner Produktionsbatches (Fertigungschargen) sehr unterschiedlich sind (siehe: https://corona-blog.net/2022/01/19/how-bad-is-my-batch-sind-einige-chargen-der-impfstoffe-gefaehrlicher-als-andere/), liege offenbar eine Instabilität in der Produktion vor, was aber bei Medizinprodukten nicht tolerierbar sei. Die Professoren möchten wissen, wie BioNTech/Pfizer plant, dies zu adressieren.

Zugleich sprechen sie auch das Thema der beiden nicht für die Humanmedizin zugelassenen Komponenten an, ALC-0159 und ALC 0315, und fragen: „Gibt es hier aktuell laufende oder geplante Studien um den Verbleib der Substanzen, die ja nur als Zusatzstoffe verwendet werden, nach der Anwendung zu lokalisieren? Gibt es weiterhin geplante oder laufende Studien zur Ermittlung der toxikologischen Effekte der Substanzen oder ihrer biologischen Abbauprodukte?“

Fragen dieser Art an das Unternehmen und Kritik von kompetenter Seite sind nicht neu. Bereits im März 2021 hatte das renommierte British Medical Journal (BMJ) auf Instabilitäten im Produktionsprozess bei bereits kommerziell eingesetzten Produktionsbatches hingewiesen, konkret war da zu wenig mRNA enthalten: The EMA covid-19 data leak, and what it tells us about mRNA stability https://www.bmj.com/content/372/bmj.n627 .

Auch die EMA hatte als für die Zulassung in Europa verantwortliche Behörde viele Nachfragen, u.a. genau in diese Richtung, eigentlich zur Begleitung der Überführung der ursprünglichen Notfallzulassung von Corminaty innerhalb eines Jahres in eine reguläre Zulassung. Diese Fragen bzw. Auflagen („Specific Obligations“, SOs) wären bis Juli 2021 zu adressieren gewesen. Zu den meisten der Punkte blieb das Unternehmen aber bis jetzt die Antwort schuldig.

Pfizer/BioNTech stellten auch gar keinen Antrag auf reguläre Zulassung, vielmehr beantragte man eine Verlängerung der Notfallzulassung – ohne inhaltlich dazu nachzuliefern. Auf Empfehlung der EMA hat die Europäische Kommission am 3.11.2021 die bedingte Zulassung für Corminaty, die ansonsten am 21.12.2021 ausgelaufen wäre, um ein weiteres Jahr verlängert. https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/comirnaty-kein-ablauf-der-bedingten-zulassung-verlaengerung-um-ein-jahr/  

Sehr kritisch aufgearbeitet wird der Themenkomplex von der Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner, die in ihrem Rechtsgutachten vom 27.12.2021 für Corminaty aufgrund der Verstöße von Pfizer/BioNTech gegen das Arzneimittelgesetz von Strafbarkeit von Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) ausgeht – also nicht nur im Falle des Herstellers, sondern auch der beteiligten Behördenvertreter, der impfenden Ärzte, beteiligten Arbeitgeber, Richter (insbesondere Familienrichter), Verfahrensbeistände, Eltern u.a. Beteiligter.https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20RAin%20Bahner%20Strafbarkeit%20nach%2095%20AMG%20durch%20Impfung%2C%20korr.%2027.12.2021.pdf Ob und welche Antwort die vier Chemieprofessoren auf ihre übermittelte Frageliste bekommen werden, ob sie diesbezüglich also erfolgreicher sind als die EMA, bleibt offen.

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) publiziert am Montag, den 24.01.2022 ihre „Stellungnahme zum aktuell notwendigen Strategiewechsel – Das Management des Übergangs zur Endemie – eine kontrollierte Exit-Strategie. https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/881 Die DGHKmit Sitz in Berlin ist eine medizinische Fachgesellschaft, die sich mit der Verhütung und Bekämpfung krankenhaus- und praxisassoziierter Erkrankungen mit den Schwerpunkten Infektionsprophylaxe, Gesundheitsförderung und Umweltschutz auseinandersetzt. Hier die aktuellen Forderungen, im Kontext der „massenhaften Zunahme der Omikron-Infektionen“:

  1. Strategiewechsel vom Containment (Vermeidung jeder Infektion) hin zur Protection (Schutz vor schweren Erkrankungen und Tod)
  2. Im Öffentlichen Gesundheitsdienst: Priorisierung auf effektiven Schutz der Vulnerablen und gezieltes Ausbruchsmanagement statt ungezielter Kontaktnachverfolgung und umfangreicher Quarantänisierung
  3. Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur und des Gesundheitswesens sicherstellen durch Wegfall inflationärer Quarantäneanordnungen und zu spätem Freitesten
  4. Strikte behördliche Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen ersetzen durch eigenverantwortliche Symptomkontrolle und gezieltes Testen
  5. Priorisierung/Ressourcenschonung: PCR-Tests zielgerichtet im Bereich der medizinischen Versorgungsstrukturen und zur Diagnostik von Erkrankungen einsetzen.
  6. Die Schulen und Kitas müssen offen bleiben. Kinder und Schüler gehören nicht zu den vulnerablen Personengruppen.
  7. Anlassloses Massentesten bei Kindern und Jugendlichen beenden. Es führt nicht nur zu einem unnötigen Bedarf an PCR-Bestätigungstesten, sondern auch zu wirkungslosen und inflationären Quarantäneanordnungen, die häusliche Präsenz der Eltern bedingen
  8. Intensivierung Impfkampagne im Bündel mit etablierten Hygieneschutz- und zielgerichteten Kontaktreduktionen. Impfen schützt vor Erkrankung nicht vor Infektion.
  9. Impfpflicht für besondere Gruppen nur nach konsentierten wissenschaftlichen Standards zur Schutzdauer, Schutzeffektivität und zur Wahl der Impfstoffe
  10. Kommunikation, die praxisnahe und konkrete Empfehlungen und nicht nur Warnung in den Vordergrund stellt, Stärkung der Kompetenz des Einzelnen und das Vertrauen der Gesellschaft in die Präventionsstrategien

Laut der DGHK entbehren das anlasslose generalisierte Testen, zunehmend auch mit PCR-Tests sowie die Empfehlung zum Tragen von FFP2 Masken für die Allgemeinbevölkerung einschließlich für Kinder-und Jugendliche jeglicher Evidenz. Das Tragen einer FFP2 sei nur sinnvoll für den professionellen Bereich, d.h. für Personal in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen mit unmittelbarem Kontakt zu Covid-19-Patienten (Kliniken, Praxen, stationäre und ambulante Pflege) oder solchen mit Infektionsverdacht unter Beachtung der bekannten Arbeitsschutz-Regeln. Im Laien-Bereich gilt generell das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) bei Kontakten unter 1,5m in Innenräumen öffentlicher Bereiche als effektiver Schutz vor Übertragungen. In allen anderen Bereichen und insbesondere im Freien, wenn Abstände eingehalten werden können, sind MNS überflüssig. Für Kinder unter 12 Jahren muss eine generelle Maskenpflicht abgelehnt werden.

In der Diskussion um die Impfpflicht werden die Stimmen der Juristen hörbarer. Deren Einschätzung wird ebenfalls von den neuen Erkenntnissen zu Omicron und der tatsächlichen Wirksamkeit und Risiken der bestehenden und möglicher zukünftiger Impfstoffe beeinflusst, die anzuwendenden Überlegungen sind jedoch klar. „Eine Impfpflicht greift in Grundrechte ein – jedenfalls in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und der allgemeinen Handlungsfreiheit. Deshalb muss sie verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein: Mit ihr muss ein legitimes Ziel verfolgt werden, sie muss für die Zielerreichung geeignet, erforderlich und angemessen sein“, so Felix Zimmermann in einem Beitrag auf Legal Tribune Online (LTO) am Mittwoch, den 26.01.2022, dem Tag der „Orientierungsdebatte“ im Deutschen Bundestag. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-impfpflicht-grundrechte-verfassungswidrig-verfassungsmaessig-omikron/

Der Schutz eines Impfverweigerers vor sich selbst sei kein legitimes Ziel. Selbstgefährdung müsse der Staat in der Regel hinnehmen, bei Fremdgefährdung sehe es anders aus. Das Virus auszurotten und damit andere zu schützen, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren und freiheitseinschränkende Anti-Corona-Maßnahmen, wie Lockdowns, Schulschließungen oder die Maskenpflicht, überflüssig zu machen, könnten legitime Ziele sein. Sei die Impfung geeignet, diese Ziele zu erreichen? Zur Ausrottung sei sie kein geeignetes Mittel, darüber bestehe bei den Virologen, auf die sich der Jurist an der Stelle beziehen muss, mittlerweile Einigkeit. Sind Geimpfte weniger ansteckend als Ungeimpfte? Mit Omikcron spätestens ist dies unklar. Ist das Ziel der Schonung des Gesundheitssystems verhältnismäßig? Kann man Verhältnismäßigkeit beurteilen, wenn unklar ist, wie viele Impfungen gefordert werden? Und wie dann die Nebenwirkungen sein würden?

Felix Zimmermann konstatiert, dass „das Kernargument der Impfkampagne“, die sterile Immunität, „zerbröselt“ sei. Die aufgeworfenen Fragen sprächen tendenziell gegen eine allgemeine Impfplicht. Etliche seiner Argumentations- und Fragelinien finden sich auch in den Beiträgen der Orientierungsdebatte. Allerdings gibt es dort gravierende Unterschiede in der Einschätzung der faktischen Ausgangslage.

Am Freitag, den 28.01.2022 wechselt der Vorsitz der Innenministerkonferenz. Baden-Württemberg übergibt den Staffelstab der Innenministerkonferenz für das Jahr 2022 an Bayern und damit an Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Nach der Pressekonferenz findet der Erste „IMK-Kamin“ mit der neuen Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu aktuellen innenpolitischen Themen statt, der „Umgang mit den Corona-Demonstrationen“ ist dabei das beherrschende Thema https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/uebergabe-des-staffelstabs-der-innenministerkonferenz/ . Innenminister Thomas Strobl aus Baden-Württemberg, der den Stab übergibt und Bundesinnenministerin Nancy Faeser werden mit „Hass und Hetze“-Vorwürfen gegenüber den Demonstranten zitiert.

Der Empfänger des Stabs, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann präzisiert, dass er sich „den Leuten entgegenstellen wolle, die gewaltbereit unterwegs sind und die die Corona-Themen nur als Aufhänger nehmen, um ihre radikalen Vorstellungen und ihre demokratiefeindliche Haltung zu verbreiten“. Zwei Tage zuvor, am Mittwoch, den 26.01.2022 hatte er im Bayerischen Landtag den Innenausschuss dazu informiert, sein Fazit: Die meisten Corona-Demonstrationen verlaufen friedlich, es handele es sich dabei um Menschen aus dem bürgerlichen Milieu, lediglich bei knapp sieben Prozent der Versammlungen seien Extremisten gesichtet worden. https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-den-ausschuessen/innenausschuss-bericht-des-innenministers-zum-corona-versammlungsgeschehen-in-bayern/ Eine Prognose über die zukünftige Entwicklung der Demonstrationen wollte Innenminister Herrmann nicht abgeben. Das hänge von der Entwicklung der Impfpflicht ab. Aktuell hätten sich die Proteste auf einem hohen Niveau verstetigt.

  • Politische Entscheidungen und Maßnahmen

Bund

Am Montag, den 24.01.2022 tagt wieder die „Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“ (MPK). Die am Vortag zirkulierte Beschlussvorlage bezieht sich auf die Stellungnahme des Expertenrats vom 22.01.22, der als erstes damit zitiert wird, dass bei Omicron eine „vorbestehende Immunität“ (gemeint: durch Impfung oder vorherige Infektion mit einem anderen Virustyp) verringert sei und sich dadurch der Anteil der dafür empfänglichen Bevölkerung „verdoppelt“ habe, die Dynamik sei regional stark unterschiedlich. Trotz aktuell niedrigen Hospitalisierungen benötige es bei den gegebenen Fallzahlannahmen eine mindestens 10:1 reduzierte Hospitalisierungsrate als Folge einer Omicron-Infektion im Vergleich zu den Infektionen im letzten Winter (damals zirkulierte Delta noch nicht), um das Gesundheitssystem nicht stärker zu belasten als im letzten Winter – dies sei fraglich, insofern bestünde weiterhin Grund zu großer Sorge und von daher müssten die geltenden Maßnahmen konsequent weitergeführt werden. Die aktuellen Erfahrungen anderer Länder mit Omicron werden in der Beschlussvorlage nicht thematisiert.

Es müsse also dringend weiter geimpft und getestet werden, allerdings gilt es, die Engpässe bei den PCR-Tests zu adressieren, man müsse Priorisierungen vornehmen. Die vulnerablen Gruppen und die sie betreuenden Personen sollen priorisiert werden. Neu ist jedoch, dass sich auch Beschäftigte im Gesundheitswesen jetzt bei Isolation wegen Krankheit wie alle anderen nach 7 Tagen mit einem Schnelltest freitesten können. Bisher benötigten diese zum Schutz der ihnen anvertrauten Gruppen dafür einen PCR-Test und mussten vorher 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Von diesem „Vorsichtsprinzip“ wendet man sich jetzt aber pragmatisch ab – der dahingehende Vorschlag des RKI wird „begrüßt“, mit einer Begründung war er aber nicht versehen gewesen. Der doppelte Mangel an PCR und Personal-Kapazitäten im Gesundheitswesen kann als Grund angenommen werden.

Unter Punkt 4 der Beschlussvorlage wird der Faux pas der Vorwoche in Form der für alle überraschenden, faktischen Exekutivrolle von Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert-Koch-Institut (RKI) mit ihrer unangekündigten Festlegung verschärfter Regeln zum Genesenen- und Impfstatus thematisiert (siehe Chronik #05, Seite 7/8). So heißt es: „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen, dass der Bundesminister für Gesundheit angekündigt hat, dass die nach der geänderten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen Verordnung (SchAusnahmV) von PEI und RKI zu treffenden Festlegungen zum Geimpften und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und werden.“ Dies kommt einer verbalen Ohrfeige für Gesundheitsminister Karl Lauterbach gleich, der sich über das Wochenende weiterhin herber Kritik ausgesetzt gesehen hatte, so u.a. zusammengefasst von WELT+ am Sonntag, den 23.02.2022 mit dem Titel „Wie weit darf Lauterbach noch gehen?“ https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236400187/Verkuerzung-des-Genesenenstatus-Lauterbach-immer-mehr-unter-Druck.html. Es ändert aber nichts an der zweifelhaften Rollenverteilung zwischen Legislative, Exekutive und Fachbehörden.

In der Videoschaltkonferenz selbst, am Nachmittag des Montags, 24.01.2022 muss Karl Lauterbach zu diesem Punkt Stellung beziehen. Laut Zusammenfassung im Morning Briefing des Handelsblatts (HB) am Folgetag entschuldigte sich der Gesundheitsminister in der Bund-Länder-Runde damit, dass er selbst erst spät informiert worden sei. Zuvor habe er in der Runde heftige Kritik von Ministerpräsidenten wie Volker Bouffier kassiert: „Dieses Verhalten hat viel Vertrauen zerstört, nicht nur bei mir.“ Schließlich habe Karl Lauterbach noch am 14. Januar im Bundesrat den Ländern versichert, sie würden über jede Änderung des Genesenen-Status rechtzeitig informiert. Wenige Stunden danach teilte das Robert-Koch-Institut mit, man gelte nur noch drei Monate lang nach einer Infektion als genesen und nicht mehr sechs Monate. Weiter kommentiert das HB „Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wirkt nach wenigen Wochen zuweilen so, als wachse ihm sein neuer Job über den Kopf. Vielleicht sollte Volkes Liebling den Nachweis, Talkshow-König zu sein, etwas weniger intensiv führen“.

Dass Karl Lauterbach vor seiner Rede im Bundesrat am 14.01.2022 nichts davon gewusst habe erscheint allerdings seltsam – so hatte die Parlamentarische Staatsekretärin für Gesundheit, Sabine Dittmar, bei ihrer Rede im Bundestag am Abend des 13.01.2022  https://sabine-dittmar.com/politik/reden/meine-reden-im-deutschen-bundestag/  im Rahmen der Aussprache zur Änderung der SchAusnahmV explizit auf den im Gesetz enthaltenen Automatismus und die bevorstehenden, inhaltlichen Änderungenhingewiesen, mit Verweis auf die RKI und PEI Web-Sites. Thematisiert wird dies auf Twitter @Tim_Roehn https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1485688504533331971?s=20

Die Beschlüsse folgen der Vorlage, mit dem Tenor „Keine Verschärfungen, aber auch keine Lockerungen“. Zusätzlich werden verschiedene „Soll erarbeitet werden-Beschlüsse“ gefasst. Beispielsweise soll bis zum 9.2.2022 eine einheitliche Regelung für Großveranstaltungen vereinbart werden, Bund und Länder wollen ihre Impfkampagne verstärken, bis Ende Februar soll der neue Novavax-Impfstoff zur Verfügung stehen, wegen Engpässen bei den zuverlässigeren PCR-Tests soll es Priorisierungen geben, angesichts beschränkter Kapazitäten soll die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten priorisiert werden, dazu sollen neue Regelungen erarbeitet werden. Zudem soll die Digitalisierung im Gesundheitssektor weiter vorangetrieben werden. Konkret ist, dass die Corona-Wirtschaftshilfen und die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld derzeit bis zum 31.03.2022 gelten. Ob diese Hilfen über den März hinaus verlängert werden, will die Bundesregierung prüfen und bis zum nächsten Treffen einen Vorschlag machen. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/die-neuen-corona-beschluesse-von-bund-und-laendern-im-ueberblick,SvRVfjj Der Folgetermin ist für den 16.02.2022 angesetzt.

Am Dienstag, den 25.01.2022 wird bekannt, dass im Bundestag weiterhin die Sechs-Monats-Regel als Gültigkeitsspanne für den Genesenen-Status gilt. Erklärt wurde dies zunächst mit einer vor der Verkürzung erlassenen Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas für das Parlament und die Ausschussräume. https://www.tagesspiegel.de/politik/chaos-um-2g-und-3g-regelung-genesenen-status-im-bundestag-weiter-sechs-monate-gueltig/28005558.html Parlamentarier der Opposition üben heftig Kritik, einige wenden sich schriftlich an Bas mit der Bitte, diesen Sonderstatus zu beenden. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt tweetet: „Den Genesenen-Status fachlich fragwürdig auf 3 Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei 6 Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit. Damit hat Lauterbach der Demokratie einen echten Bärendienst erwiesen.“ Im Abgeordnetenhaus übrigens, wo viele Parlamentarier einen Großteil ihrer Arbeitszeit verbringen, gilt Bas‘ Sonderregel nicht. Hier verlieren Genesenennachweise nach spätestens drei Monaten ihre Gültigkeit wie im Rest der Republik.

Fraglich ist, inwieweit Deutschland die – außerhalb des Bundestags geltende – Begrenzung des Genesenenstatus auf drei Monate innerhalb der EU aufrechterhalten kann. Denn ebenfalls am Dienstag, den 25.01.2022 hat man sich in der EU diesbezüglich auf eine einheitliche, sechsmonatige Regelung geeinigt. Nur im Bundesgesundheitsministerium habe man von der Entscheidung der EU scheinbar bis zum späten Nachmittag nichts gewusst, dabei habe Außenministerin Baerbocks Staatsministerin Anna Lührmann zugestimmt. Ein Sprecher der  EU-Kommission stellt klar: „Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen.“ https://de.nachrichten.yahoo.com/eu-einigt-sechsmonatige-g%C3%BCltigkeit-genesenenstatus-064700080.html  An den nächsten Tagen wird dann berichtet, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das nicht hinnehmen wolle. Laut dem Merkur „kontert Lauterbach“ und werde in Kürze erneut versuchen, die drei Monate auch auf europäischer Ebene umzusetzen. https://www.merkur.de/deutschland/genesenenstatus-frist-lauterbach-soeder-gueltigkeit-eu-reisen-beschluss-zr-91260206.html Das Kapitel „Genesenenstatus“ ist noch nicht abgeschlossen, die Debatte ist vielmehr im vollen Gange und alle reden mit. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/genesenenstatus-rufe-nach-verlaengerung-auf-sechs-monate,SvcERE8

Bezüglich des Sonderstatus des Bundestags hieß es, dass nun der Ältestenrat des Bundestags darüber entscheiden solle, wie es weitergeht. Zu Redaktionsschluss dieser Chronik war eine Entscheidung noch nicht publik https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-regelung-fuer-genesene-im-bundestag-wird-ueberdacht-a-8ea2c909-f041-4fc5-9807-64053b7deea3

Am Mittwoch, den 26.01.2022 gibt es die angekündigte dreistündige ,,Orientierungsdebatte“ im Deutschen Bundestag. Es soll frei von Fraktionszwängen debattiert werden, auch die später erwarteten Gesetzesentwürfe sollen aus Parlamentariergruppen kommen, nicht von Regierung oder Fraktionen. So soll in der Theorie gewährleistet werden, dass jeder Abgeordnete eine rein ethische Entscheidung trifft, ohne Fraktionszwang. Einzelne Parlamentarier sprechen in den Medien im Vorfeld über Gesetzesentwürfe, an deren Ausarbeitung sie beteiligt sind. Konkrete Entwürfe liegen zu Beginn der Debatte nicht vor, dafür aber zahlreiche unbeantwortete Anfragen zur Ausgestaltung einer möglichen Impfpflicht sowie zu Ursache und Bekämpfung von Knappheitssituationen in den Pflegeeinrichtungen und Intensivstationen der Republik.

Das Protokoll der Debatte kann auf der Webseite des Bundestages nachgelesen werden, Seite 815ff. und hier zum Download https://dserver.bundestag.de/btp/20/20013.pdf Im Folgenden seien exemplarisch 10 Punkte herausgegriffen, die wir für bemerkenswert halten:

So kritisiert der Abgeordnete Tino Sorge (CDU/CSU) gleich anfangs der Debatte, dass kein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung selbst vorliegt, auch nicht von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Das erinnere ihn an ein Versteckspiel: „Man spielt zusammen Verstecken und hofft, dass irgendjemand ein Konzept zur Impfpflicht vorlegt, wenn man nur lange genug darauf wartet.“ Sorge macht auf einen langen Fragenkatalog aufmerksam, der vor Weihnachten ans Bundeskanzleramt ging, um mehr zu erfahren über die Haltung der Regierung in dieser wichtigen Frage. Die Antwort liegt mittlerweile vor, beantwortet aber wichtige Fragen tatsächlich ausweichend oder sehr vage https://dserver.bundestag.de/btd/20/004/2000480.pdf. Zur wichtigsten Eingangsfrage ,,Plant die Bundesregierung die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht?“ mit Unterpunkten 1a bis 1m sei hier exemplarisch die Antwort der Bundesregierung zitiert: „Die Fragen 1 bis 1m werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung plant der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber über eine Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 anhand von Gruppenanträgen aus der Mitte des Parlaments zu beraten und zu entscheiden. Die Bundesregierung wird hierzu auf entsprechende Bitten hin Hilfestellung leisten. Daneben setzt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern ihre Anstrengungen fort, eine Überlastung des Gesundheitssystems – aber auch insgesamt Beeinträchtigungen im Bereich der kritischen Infrastrukturen – in Deutschland möglichst zu vermeiden. Hierzu zählen neben dem Voranschreiten der Booster-Impfkampagne die Fortschreibung von Pandemieplänen sowie die kontinuierliche Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen.“ Bei den folgenden Fragen wird häufig auf die Antwort in Frage 1 verwiesen.

Dazu passt, dass von Bundeskanzler Olaf Scholz, der selbst die Initiative zur Einführung einer Impfpflicht nach seiner Wahl ergriffen hat, kein Redebeitrag in der Orientierungsdebatte erfolgt. Stattdessen spricht der Bundesgesundheitsminister, dessen Ministerium ja selbst auch keinen Gesetzesvorschlag einbringen möchte.

Dr. Karl Lauterbach (SPD, Bundesgesundheitsminister) begründet sein Votum für eine allgemeine Impfpflicht vor allem mit dem Ausblick auf die nächsten (Escape-)Varianten, „rekombinierte Varianten“, die dann wieder gefährlicher als die mildere Omicron-Variante sein könnten; für die Umsetzung einer Impfpflicht brauche man aber fünf, sechs Monate, daher müsse sie jetzt für Herbst 2022 beschlossen werden (siehe Seite 854 ff. im Protokoll zur Orientierungsdebatte). Lauterbach wiederum legt Wert darauf, als einfacher Abgeordneter zu sprechen, nicht als Minister. Sein Ministerium helfe den verschiedenen Gruppen von Abgeordneten, die Gesetzesanträge stellten, bei der Ausarbeitung, gleich welche Meinung sie dazu vertreten, betont er.

Es folgen weitere bemerkenswerte Details der Orientierungsdebatte exemplarisch:

So spricht sich Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis90/Die Grünen) für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und gegen eine altersbezogene Impfpflicht (etwa ab 50 Jahren) aus; denn letztere berge die Gefahr, „dass die Impfbereitschaft bei den Jüngeren abnimmt, und das wäre kontraproduktiv“.

Marco Buschmann (FDP, Bundesjustizminister) betont, selbst noch unentschlossen zu sein bezüglich seines Votums zur Impfpflicht. Er verweist in seiner Rede auf Aussagen des Corona-Expertenrats der Regierung, wonach insbesondere Ü50-jährige ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger von schweren Corona-Verläufen betroffen seien und daher die ,,mildere Gesetzesvariante“ der altersbezogenen Impfpflicht berücksichtigt werden sollte. Auch die Alternative medikamentöser Behandlungen – inzwischen liegen erste zugelassene Covid-Arzneien vor – als Alternative zum Impfen müsse intensiv geprüft werden.

Andrea Lindholz (SPD) fordert die Bundesregierung auf, ein Impfregister zu erstellen. Ohne eine solche Datengrundlage könne man die allgemeine Impfpflicht nicht umsetzen. Die Erstellung eines solchen Registers sehen Datenschützer als problematisch an, zudem braucht es neben der rechtlichen Klärung noch einige Zeit, ein solches Impfregister technisch vorzubereiten.

Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) wirbt für den Entwurf einer altersbedingten Impfpflicht ab 50 Jahren, mit dem Hauptargument, dass dies eher zur Befriedung der Gesellschaft beitrage als eine allgemeine Impfpflicht. Sie sehe bei einer breiten Impfpflicht ab 18 Jahren auch stärker die Gefahr einer Radikalisierung der Gesellschaft.

Alice Weidel (AfD, Fraktionsvorsitzende) spricht sich gegen jegliche Impfpflicht aus, auch gegen das bereits beschlossene Gesetz für Ärzte und PflegerInnen: „Eine Impfpflicht gegen eine Krankheit, die für mehr als 99 Prozent der Menschen keine lebensgefährliche Bedrohung darstellt, mit einem Impfstoff, der weder vor Ansteckung noch vor der Weitergabe des Erregers zuverlässig schützt, ist absurd.“ Stattdessen sollten die Gesundheitsminister in Bund und Ländern „für anständige Arbeitsbedingungen, ordentliche Bezahlung und mehr Personal in den Kliniken sorgen“.

Wolfgang Kubicki (FDP) argumentiert gegen eine allgemeine Impfpflicht, aus medizinischer Sicht, weil zwar ein Selbstschutz, jedoch kein Fremdschutz dadurch gegeben sei, man also weiter Überträger des Virus bleibt; sowie aus politischer Sicht, denn „wenn die Minderheit von der Mehrheit in grundrechtssensiblen Fragen unter Rückgriff auf eine höhere Moral einfach überstimmt wird, dann können wir nur hoffen, dass wir nie in die Verlegenheit kommen werden, Teil einer Minderheit zu sein“. Einen solchen massiven Grundrechtseingriff mit einer möglichen Mutante im Herbst zu begründen, „die wir noch nicht kennen, und einem Impfstoff, den wir noch nicht haben, zu begründen, sozusagen eine Impfpflicht auf Vorrat, halte ich auch aus rechtlicher Sicht für nicht vertretbar“.

Gregor Gysi (Die Linke) macht auf das Problem der Umsetzung einer Impfpflicht aufmerksam. Es gebe im Land 11 Millionen Erwachsene, die ungeimpft sind. Ordnungsbescheiden, denen nicht nachgekommen werde, weil Menschen nicht zahlen wollen oder können, müsste eine Art Beugehaft folgen. Abgesehen von der Sozialen Frage, sei es undenkbar, Menschen am Ende einzusperren, weil sie nicht geimpft sind. Das vertrage die Gesellschaft nicht. Daher plädiert er für Aufklärung und Freiwilligkeit bei der Impfung.

Dr. Günther Krings (CDU/CSU) sieht es als problematisch an, die Impfpflicht für Pflegepersonal per Fraktionsantrag durchzusetzen, jetzt aber aus der allgemeinen Impfpflicht eine individuelle ethische Frage zu machen. Gelten die Grundrechte der einen Berufsgruppe weniger als die der anderen? fragt er rhetorisch.

Der Debatte zugrunde liegen Informationen über bisher drei mögliche Gesetzesvorschläge, die jedoch zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht im exakten Wortlaut öffentlich vorliegen https://www.rnd.de/politik/corona-impfpflicht-alle-infos-zur-orientierungsdebatte-im-bundestag-OMA5B5VN6ZFOZKC7I5HB3CWCYE.html

Folgende Details der Entwürfe sind bekannt:

  • Vorschlag für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren aus, zunächst mit drei Impfdosen und durchzusetzen ohne Impfregister. Die dahinterstehenden Abgeordneten, zu denen Dirk Wiese, Vizefraktionsvorsitzender der SPD, Janosch Dahmen und Till Steffen (beide Bündnis90/Die Grünen) sowie auch Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) gehören, plädieren auch für ein Bußgeld, wenn Menschen die Impfung verweigern. Die Impfpflicht könnte auch zeitlich auf ein oder zwei Jahre befristet werden.
  • Vorschlag für eine altersabhängige Impfpflicht ab 50 Jahren; dafür stehen CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger sowie auch sein FDP-Kollege Andrew Ullmann, beide sind Mediziner. Auch einige Grünen-Parlamentarier sollen sich dem Entwurf inzwischen angeschlossen haben. Vorgesehen ist auch ein verpflichtendes Beratungsgespräch für alle ungeimpften Bürgerinnen und Bürger über 18, in der Hoffnung, auf freiwilliger Basis die Impfquote zu erhöhen.
  • Vorschlag gegen eine allgemeine Impfpflicht, die Impfung an sich wird positiv bewertet, aber die Entscheidung dazu soll für jeden freiwillig bleiben; federführend ist hier eine größere Gruppe von FDP-Parlamentariern um Wolfgang Kubicki; auch einige Abgeordnete der Union sollen sich diesen Entwurf unterstützen

„Drei Vorschläge und eine Menge Ratlosigkeit“, so zdfheute, noch im Vorfeld der Debatte https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfpflicht-impfung-pandemie-100.html

Im Nachgang am Donnerstag den 27.01.2022, in der FAZ: „Die Debatte hätte viel früher geführt werden müssen, hinkt nun einer öffentlichen Debatte hinterher, in der längst Orientierung möglich gewesen wäre. Es wäre eine Illusion zu glauben, dass die allgemeine Impfpflicht die Ordnung wiederherstellen könnte, die so zerstört wurde. https://www.faz.net/aktuell/politik/die-illusion-der-impfpflicht-zur-wiederherstellung-der-ordnung-17753575.html

Bayern

Ministerpräsident Markus Söder kritisiert die Beschlüsse aus der Bund-Länder-Runde vom Montag, den 24.01.2022 umgehend. Vor allem die Rationierung von PCR-Tests für den Medizinsektor und Pflegepersonal und wenige andere Bereiche stößt ihm auf. Vor diesem Hintergrund könne die Inzidenz kein zentraler Maßstab mehr sein, denn die herkömmlichen Schnelltests seien nicht hinreichend zuverlässig. Auch die Verkürzung der Gültigkeit des Genesenen-Status quasi ,,über Nacht“ durch das RKI kritisiert er. So etwas müsse beschlossen und dann erklärt werden. https://www.br.de/nachrichten/bayern/lockerungen-in-bayern-soeder-will-corona-regeln-anpassen,SvSFHJk . Generell plädiert Söder für Lockerungen und kündigt für Bayern an, dass Kunst, Kultur und Sport die Zuschauerkapazitäten von 25 auf 50 Prozent Auslastung aufstocken können.

Die Details erläutern am Dienstag, den 25.01.2022 Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann. Für überregionale Sportveranstaltungen gilt jetzt neben der 50-Prozent-Regel zur Auslastung von Stadien und Hallen eine Obergrenze von 10.000 Besuchern. Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga finden also nicht mehr statt. Für Indoor-Veranstaltungen ergeben sich in der Regel deutlich geringere Zuschauerzahlen, jeder zweite Platz statt bisher jeder vierte darf besetzt werden.In Kinos und Theatern wird die Abstandserfordernis zwischen den einzelnen Personen/Haushalten reduziert, so dass auch hier jeder zweite Platz – möglichst im Schachbrettmuster – besetzt werden kann. https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-erlaubt-bis-zu-10-000-fans-in-stadien,SvWZi93  Die Regeln treten ab Donnerstag, den 27.01.2022 in Kraft. Allgemeine Abstandsregeln, Maskenpflicht und 2G+-Regel bleiben bestehen. Für Restaurants gilt weiterhin die 2G-Regel, anders als in anderen Bundesländern, in öffentlichen Verkehrsmitteln 3G. Im Einzelhandel in Bayern war die 2G-Regel schon nach einem Gerichtsurteil am 19.01.2022 abgeschafft worden. https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-corona-regeln-aktuell-1.4878824

  • Juristische Prozesse und Entscheidungen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg kippt am Dienstag, den 25.01.2022 die 2G-Regel für den Einzelhandel im Land. Damit gilt wieder die 3G-Regelung. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gericht-kippt-2g-regel-im-einzelhandel-in-bw-100.html  Die Landesregierung gerät dabei unter Druck, weil der VGH zum zweiten Mal nach dem Urteil vom Freitag, den 21.01.2022 (siehe Chronik #05, Seite 16, Klage eines ungeimpften Studenten), das Einfrieren der Alarmstufe II mit harten Einschränkungen für Ungeimpfte als voraussichtlich rechtswidrig einstuft. Die schwarz-grüne Regierung in Stuttgart hatte Mitte Januar wegen Omicron die Alarmstufe II in der Corona-Verordnung beibehalten und die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt. Weil die Belastung der Krankenhäuser in den vergangenen Wochen – relativ gesehen – gesunken ist, hätte die Regierung eigentlich die Maßnahmen schon daraufhin etwas lockern müssen.

Am Mittwoch, den 26.01.2022 weist das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die 2G+ Regelung im Bundestag ab. Die AfD hatte eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt, um ungeimpften Abgeordneten den Zugang zur Holocaust-Gedenkfeier des Bundestags am Donnerstag, den 27.01.2022 zu ermöglichen. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-afd-verliert-klage-gegen-2g-plus-regelung-im-bundestag-a-493fa7f3-2e10-4f1a-8050-6296b7d1af34  Nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums gilt für die Gedenkfeier 2G+. Auch ein Ausweichen auf die Besuchertribüne – mittlerweile gängige Notwendigkeit für alle ungeimpften Bundestagsabgeordneten (außer denen mit fristgerechtem Genesenen-Ausweis) während Sitzungen des Bundestags  –  ist bei dieser Veranstaltung nicht möglich, da diese für die Gäste vorgesehen ist. Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland begründet dies das Gericht damit, dass die Antragsteller nicht ausreichend begründet hätten, dass ihnen ein schwerer Nachteil drohe für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werde. https://www.rnd.de/politik/corona-2g-plus-regel-im-bundestag-afd-klage-von-gericht-abgelehnt-Q2MMWTX2NXUWJSIU3Y2M723AJ4.html

Über die eigentliche Organklage der Partei gegen die 2G+ Regelungen im Bundestag ist in der Sache damit allerdings noch nicht entschieden. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-afd-verliert-klage-gegen-2g-plus-regelung-im-bundestag-a-493fa7f3-2e10-4f1a-8050-629  

Am gleichen Tag scheitert auch stellvertretend für die Gastronomie ein Gastronom aus Schleswig-Holstein im Zivilprozess gegen seine Versicherung vor dem Bundesgerichtshof (BGH), dem obersten deutschen Zivilgericht. Er musste sein Lokal im Frühjahr 2020 wegen des Shutdowns schließen. Covid-19 sei, so der BGH, nicht im Kleingedruckten seines Versicherungsvertrags erwähnt gewesen. Alle möglichen anderen Krankheiten zwar, aber eben nicht Corona. In anderen Prozessen hatten die Richter meist ähnlich zugunsten der Versicherungen entschieden. Inzwischen sei bei den meisten neuen Versicherungsverträgen die Haftung für Corona-Risiken ausdrücklich ausgeschlossen https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/bgh-gastwirt-versicherung-101.html

Die Problematik bzgl. bewegter versus stationärer Demonstrationen an zentralen oder abgelegenen Orten sowie der Akzeptanz bzw. Unterbindung durch Allgemeinverfügungen (AV) von nicht angemeldeten „Corona-Spaziergängen“ hat ihren Schwerpunkt in Bayern momentan offenbar von München nach Nürnberg verlagert. In diesem Fall scheint die bisher eher demonstrationsfreundliche Stadt Nürnberg aus Angst vor zu hohen Teilnehmerzahlen an diesem Wochenende die Notbremse gezogen zu haben. Unter anderem hieß es in der Begründung für die Nicht-Genehmigung des beantragten Umzugs, der Straßenverkehr würde „in unverhältnismäßiger Weise“ ausgebremst werden, in den Staus müssten Verkehrsteilnehmer mit Wartezeiten von bis zu drei Stunden rechnen. Am Mittwoch, den 26.01.2022 wird bekannt, dass die Stadt Nürnberg zusätzlich eine Allgemeinverfügung erlassen hat, die „Corona-Spaziergänge“ an diesem Tag unterbindet. https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/corona-spaziergange-untersagt-stadt-nurnberg-erlasst-allgemeinverfugung-1.11765288  Es ist davon auszugehen, dass diese AV wie zuvor in München und anderen Städten juristisch angegriffen werden wird.

  • Gesellschaftliche Reaktionen

Am Sonntag, den 23.01.2022 demonstrieren ca. 50.000 Menschenauf der Europeans United Demo in Brüssel. gegen die COVID-Politik der Regierungen. Zahlenmäßig ist dies eine erneute Steigerung gegenüber der Großdemonstration ebenfalls in Brüssel im November 2021, bei der 35.000 Teilnehmer vermeldet wurden. Nach einem friedlichen Start kommt es zu Ausschreitungen. Die Presse berichtet unterschiedlich, manche fast nur unter dem Tenor „Riots“. Der hier verlinkte Bericht der Nachrichtenagentur Reuters https://www.reuters.com/world/europe/brussels-police-fire-water-cannon-tear-gas-during-covid-curbs-protest-2022-01-23/ ist im eher neutralen Ton gehalten und berichtet auch über die Beweggründe – die Demonstrierenden fühlen sich von ihrer Regierung erpresst und zum Impfen genötigt – und über deren Forderungen: Sie wollen wieder frei sein. Auf Videos von Teilnehmern, die „live“ bzw. sehr zeitnah in den sozialen Medien geteilt werden, ist zu sehen, wie sehr plötzlich eine gezielte Aggression ausgehend von einer Gruppe von „Schwarzvermummten“ die ansonsten friedliche Kundgebung sprengt und zu einem massiven Polizeieinsatz führt. Es kommt zum Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas, die Polizei „treibt die Leute wie Vieh“ vor sich her, so der Augenzeugenbericht. Der Vorwurf steht im Raum, dass es sich bei den Schwarzvermummten um „agents provocateurs“ gehandelt haben könnte. Eine Aufklärung dazu ist bisher nicht bekannt.

Zum Glück verlaufen die Demonstrationen hierzulande gegen die Corona Maßnahmen ganz überwiegend friedlich. Positives wird beispielsweise aus Bayern berichtet, über die ländlichen Regionen. Dort würden die Veranstaltungen in der Regel mittlerweile angemeldet und genehmigt, es gebe Ordner mit Warnwesten und Polizisten, die nicht einschreiten müssten. Die Menschen demonstrierten friedlich, es gehe ihnen um die drohende Impfpflicht und die Spaltung der Gesellschaft. Konkret berichtet BR24 am Sonntag, den 23.01.2022 vom Vortag vor Ort aus Deggendorf: In den Gesprächen mit den Demonstrierenden werde klar, dass sie sich nicht gehört fühlen und sich oft in der Öffentlichkeit nicht trauten zu sagen, dass sie ungeimpft sind. „Denn dann wird man gleich abgestempelt“, so eine Frau. Dabei betonten an diesem Samstag viele immer wieder: Sie seien nicht rechtsradikal und würden sich mit derartigen Strukturen auch nicht gemein machen wollen. Leider gäbe es auch einige Radikale unter den Demonstrierenden, aber der Großteil seien normale, besorgte Bürger. https://www.br.de/nachrichten/bayern/deggendorf-ein-anderes-bild-von-corona-demos,SvGre64

„Shopping-Tourismus“ macht sich derweil wieder einmal an den Landesgrenzen bemerkbar, aufgrund des föderalen Stückwerks bei den Corona-Regeln. Denn im bayerischen Einzelhandel gilt ja seit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.01.2022 (siehe Chronik #05 auf Seite 15) kein 2G mehr beim Einkauf, in Baden-Württemberg zunächst aber schon. Die Situation sei absurd, Herman Hutter, Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW), am Sonntag, den 23.01.2022 in Stuttgart. Während Kundinnen und Kunden in Ulm weiterhin die 2G-Vorgaben erfüllen müssten, gebe es jenseits der Landesgrenze im benachbarten Neu-Ulm keine Zugangsbeschränkungen mehr. https://www.zeit.de/news/2022-01/23/einzelhaendler-unterschiedliche-corona-regeln-kosten-umsatz  Durch das Gerichtsurteil des VGH Baden-Württemberg am Dienstag, den 25.01.2022 wird die Lage teilweise entschärft, allerdings steht jetzt beim Einkaufen die bloße FFP-2-Masken-Pflicht in Bayern gegen FFP-2 und 3G in Baden-Württemberg. Je nach Grenznähe, könnte der Anreiz, nach Bayern zu fahren, weiterhin bestehen.

Die Herausforderungen für die Kunst-und Kulturszene lassen sich nicht so einfach beheben. Trotz der am Dienstag, den 25.01.2022 verkündeten, leichten Lockerungen für Kinos und Theater in Bayern, zieht das Mainfranken-Theater am Mittwoch, den 26.01.2022 die Notbremse. https://www.tvmainfranken.de/mediathek/video/notbremse-fuer-mainfranken-theater-kein-spielbetrieb-im-februar/. Vorläufig wird es im gesamten Februar keine Vorstellungen geben. Durch die aktuelle Pandemiesituation fehle es an verlässlicher und belastbarer Planbarkeit, die erheblichen Zusatzkosten durch notwendige PCR-Testungen und durch Krankheitsvertretungen könnten mit den Einnahmen wegen ausfallender Veranstaltungen nicht gedeckt werden.https://www.br.de/nachrichten/kultur/corona-mainfranken-theater-stellt-spielbetrieb-im-februar-ein,SvcKzvI

Die Berichte von Impf-Betroffenen verlassen zunehmend die Social-Media-Kanäle und finden breiteres Gehör. So thematisiert z.B. in der Berliner Zeitung am Montag, den 24.01.2022 der Volljurist Rolf Merk seine Erfahrungen mit der Impfung und dem Tabu-Thema Impfschäden. Er schreibt, er gehöre zu einer „unsichtbaren Minderheit“. „Ob wir inzwischen viele sind. Wie viele? Exakte Zahlen über uns gibt es nicht, wir werden nicht zuverlässig erfasst, obwohl wir erfasst werden müssen.“ „Wir sind die Menschen, bei denen die Corona-Impfung massive gesundheitliche Schäden zur Folge hatte“.  „Misstrauen, Unverständnis und Langeweile sah ich in den Gesichtern der Ärzte, von denen ich mir so viel erhofft hatte. Und auch die Reaktion von Freunden und Bekannten war oft ernüchternd. Als habe man durch auf die Impfung zurückzuführende Beschwerden ein Tabu gebrochen, etwas Heiliges in Frage gestellt“. Konkret fordert er Anlaufstellen für Impfgeschädigte, zur Unterstützung bei Diagnostik und Therapie, sowie von staatlicher Seite finanzierte Forschungsprojekte, um zu verstehen, wieso der Impfstoff bei manchen Menschen so großen Schaden anrichtet. https://www.berliner-zeitung.de/news/seit-meiner-impfung-ist-nichts-mehr-wie-es-war-li.207931

Die Situation an den Schulen ist bundesweit geprägt durch hohe Fallzahlen, widersprüchliche und unklare Regeln, durch Infektion und Quarantäne fehlende Schüler und fehlende Lehrer und ein chaotisches Testsystem, das längst jenseits seiner eigenen Fähigkeiten und Kapazitäten arbeite. Alle Beteiligten scheinen maximal frustriert. In Bayern stellt das bayerische Kultusministerium zu Anfang der Woche noch klar, dass nicht die Schulen sondern die Behörden bei einem Corona-Fall in einer Klasse über die Quarantäne von engen Kontaktpersonen zu entscheiden habe. Bis zu einer möglichen Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt hätten die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse weiterhin den Unterricht zu besuchen. Das wird in den sozialen Netzwerken als faktische Aufhebung der Quarantänepflicht für Schüler gewertet – denn die Gesundheitsämter kommen ja ohnehin nicht mehr hinterher, so im Bericht von BR24 am Dienstag, den 25.01.2022 https://www.br.de/nachrichten/bayern/unmut-ueber-corona-quarantaene-regeln-an-bayerns-schulen-eine-farce,SvVutCD 

An geregelten Unterricht ist offenbar nicht mehr zu denken. Teilweise wird die Präsenzpflicht ausgesetzt, z.B. in Berlin, Brandenburg und Sachsen. In den Bundesländern, die zur Testung in den Schulen die PCR-Tests einsetzen, wie beispielsweise in Bayern, wird es durch die anstehende, erforderliche Priorisierung bei den PCR Tests, nun schwer, an ihren Konzepten festzuhalten. In NRW soll beispielsweise ein PCR positiver Pooltest nun per Antigen Schnelltest – in der Schule – überprüft werden. Dies stößt naturgemäß auf Kritik – man würde damit weitere Ansteckungen in Kauf nehmen, so die GEW in Nordrhein-Westfalen. Würde man den Vorschlägen der DGKH folgen (Seite 10) könnte man hingegen auf das Testen an den Schulen in der jetzigen Phase der Pandemie ohnehin verzichten.

Bezüglich der anstehenden Priorisierung der PCR Tests gibt es nicht nur von Seiten der Schulen Kritik. So weist Eugen Brysch, der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, darauf hin, dass man den “größten Pflegedienst Deutschlands“ vergessen habe, nämlich die fünf Millionen Angehörigen, die ihre Verwandten zu Hause pflegten und jetzt keinen Zugang mehr zu Labor-Tests hätten. Grundsätzlich sei es freilich zu begrüßen, dass vulnerable Gruppen wie Ältere priorisiert würden, so Brysch am Dienstag, den 25.01.2022 gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/kritik-an-plaenen-fuer-pcr-tests-millionen-menschen-vergessen,SvVwahO

Bayern gibt am Dienstag, den 25.01.2022 bekannt, dass man aus der mittlerweile umstrittenen Luca App aussteigen werde; der Freistaat werde den Vertrag zum 5. April auslaufen lassen, teilten Gesundheits- und Digitalministerium mitIm Kampf gegen die Corona-Pandemie wolle man stattdessen künftig auf eine anonymisierte Kontaktverfolgung und die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App als Basis für mehr Eigenverantwortung des Bürgers setzen https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-bayern-beschliesst-aus-fuer-luca-app-zur-kontaktverfolgung,SvXPawl

Am Donnerstag, den 27.01.2022 meldet der Südwestrundfunk (SWR) überraschend, dass sich die Kabarettistin Lisa Fitz entschieden habe, „in Zukunft nicht mehr Teil der Satire-Sendung ,Spätschicht’ zu sein“. Programmdirektor Clemens Bratzler erklärt: „Der SWR bedauert die Entscheidung von Lisa Fitz und hätte die langjährige sehr anregende Zusammenarbeit mit ihr gerne fortgesetzt.“ https://www.gmx.net/magazine/unterhaltung/tv-film/lisa-fitz-beendet-zusammenarbeit-swr-spaetschicht-wirft-sender-vertrauensbruch-36554476 Die 70-Jährige hatte in der „Spätschicht“-Sendung vom 10.12.2022 nicht zum ersten Mal die Corona-Politik in Deutschland kabarettistisch aufs Korn genommen. Der Sender hatte sich zunächst hinter sie gestellt, war dann aber nach scharfer Kritik zurückgerudert (siehe Chronik Edition #02, Seite 11) Fitz hatte behauptet, dass es innerhalb der EU 5.000 Corona-Impftote gegeben hätte. Laut Europäischer Arzneimittel-Agentur (EMA) handelt es sich bei der Zahl aber nur um Verdachtsfälle. Das spricht auch Lisa Fitz in einem Facebook-Post vom Dezember an: „Mein Versäumnis in diesem Zusammenhang war, dass ich die Zahl nicht explizit als Verdachtsfälle von Impftoten benannt habe. Das bedauere ich, aber das war es dann auch. Fakt ist nämlich auch: Niemand kann sagen, wie viele Menschen tatsächlich an den Folgen einer Impfung verstorben sind. Man kann also auch nicht sagen, dass die Zahl von 5000 Impftoten „nachweislich falsch“ sei. …es könnten weniger oder sogar noch mehr sein.“

In der FAZ vom Freitag, den 28.01.2022 wird die Künstlerin zitiert mit der Aussage, mittlerweile eine Studie in Auftrag gegeben zu haben, um die Zahlen zu den Impftoten genau zu recherchieren. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/lisa-fitz-gibt-satire-show-beim-swr-auf-streit-um-corona-zahlen-17760469.html Auch stellt Fitz klar, keine Corona-Leugnerin zu sein. Dem SWR wirft sie „Vertrauensbruch“ vor. Die Redaktion habe ihren Text gekannt und diesen „eine Woche vor Aufzeichnung abgesegnet“. Intern sei man sich der Brisanz bewusst gewesen, dennoch sei sie danach allein im Regen gestanden. https://www.facebook.com/photo.php?fbid=4744076282379624&set=a.202224416564856&type=3

Während in Deutschland die Maßnahmen und Regeln in schneller Abfolge wechseln und die „Pandemie-Management-Konzepte“ in vielen Bereichen nicht mehr umsetzbar sind, man aber dennoch an ihnen festhält, ist das europäische Ausland pragmatischer und wagt vielerorts die „Flucht nach vorne“. Länder wie Großbritannien, Dänemark, Spanien und Dänemark beenden Maßnahmen und fangen an, Corona „wie eine Grippe“ zu behandeln. Teils sind dort die Fallzahlen schon am Absinken, wie in Großbritannien, andernorts noch nicht, aber gelockert wird dennoch. Die Krankenhausbelastung durch Omicron kann offenbar auch bei sehr hohen Fallzahlen gehandhabt werden. https://www.tagesschau.de/ausland/europa/corona-europa-131.html  Und sogar in Österreich werden am Samstag, den 29.01.2022 schrittweise Lockerungen signalisiert, während die Bevölkerung weiter gegen die Impfpflicht demonstriert.

ENDE